Studien- und Stundenpläne
Für das Lehramtsstudium Chemie an Grundschulen und für Sonderpädagogik als Didaktikfach
Für das Lehramtsstudium Chemie an Grundschulen und für Sonderpädagogik als Didaktikfach
Nach der LPO I vom März 2008 besteht die Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste Lehramtsprüfung) aus der Ersten Staatsprüfung und studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Studienmodulen (Modulprüfungen). Die Modularisierung des Studiums entspricht dem Bologna-Prozeß (Bachelor/Master-System), d.h. die meisten Module schliessen mit einer benoteten Prüfung ab (s. unten). Alle Noten gehen dann in die Fachnote der Lehramtsprüfung ein. Zusätzlich zur Note werden alle mit Erfolg abgelegten Prüfungen mit ECTS-Punkten verbucht (s. Prüfungsordnung). Je nach Studiengang ist eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Voraussetzung (s. LPO I §22(2) Nr.3 und §62(1) bzw. PSO §4).
Für das Didaktikfach an Grundschulen (GS-DF) und für Sonderpädagogik müssen insgesamt
Abkürzungen in den Tabellen unten:
V=Vorlesung, Ü=Übung, P=Praktikum, S=Seminar, SWS=Semesterwochenstunden, ECST=Leistungspunkte nach dem ECT-System, ZV=Zulassungsvoraussetzung.
Aus dem Pflichtmodul P8 "Chemische Grundlagen und Schulversuche" sind neben der ÜDV mit 3 ECTS (T1KD), 2 weitere Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von je 1,5 ECTS einzubringen. Das Seminar zum "Studienbegleitenden Praktikum" in der Chemie (T1KJ) kann nur eingebracht werden, wenn auch das Praktikum in der Chemie absolviert wird. Wenn dies nicht eingebracht wird, müssen T1K1 und T1KA verpflichtend belegt werden.