Studien- und Stundenpläne
Für das Lehramtsstudium Chemie an Realschulen
Für das Lehramtsstudium Chemie an Realschulen
Nach der LPO I vom März 2008 besteht die Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste Lehramtsprüfung) aus der Ersten Staatsprüfung und studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Studienmodulen (Modulprüfungen). Die Modularisierung des Studiums entspricht dem Bologna-Prozeß (Bachelor/Master-System), d.h. die meisten Module schliessen mit einer benoteten Prüfung ab (s. unten). Alle Noten gehen dann in die Fachnote der Lehramtsprüfung ein. Zusätzlich zur Note werden alle mit Erfolg abgelegten Prüfungen mit ECTS-Punkten verbucht (s. Prüfungsordnung). Je nach Studiengang ist eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Voraussetzung (s. LPO I §22(2) Nr.3 und §62(1) bzw. PSO §4).
Für den Schultyp Realschule (RS) müssen insgesamt
Im RS-Lehramt-Studiengang können zusätzlich zwischen 0 und 12 ECTS im Rahmen weiterer lehramtsspezifischer Veranstaltungen in der Chemie eingebracht werden (siehe "Freier Bereich" unten auf dieser Webseite). Hierfür wird empfohlen z.B. Mathematik (auch in P17) bereits schon in den ersten beiden Semestern zu belegen.
Abkürzungen:
AC=Anorganische Chemie, OC=Organische Chemie, PC=Physikalische Chemie, ÜDV=Übungen im Demonstrieren und Vortragen, ECST=Leistungspunkte nach dem ECT-System;
In Tabelle unten: V=Vorlesung, Ü=Übung, P=Praktikum, S=Seminar, SWS=Semesterwochenstunden, ZV=Zulassungsvoraussetzung, GOP=Grundlagen- & Orientierungsprüfung.
ab 2. Sem.: Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtmodul P17 "Fachspezifische Erweiterungen" (siehe Details weiter unten)
(2V+2V SWS) 6 ECTS
ab 3. Sem.: Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtmodul P17 "Fachspezifische Erweiterungen" (siehe Details weiter unten)
(2V+2V SWS) 6 ECTS
Seminare aus dem Wahlpflichtmodul P9 "Fachdidaktisches Erforschen, Urteilen und Weiterentwickeln von Praxis" (Details siehe weiter unten)
(2V+2V SWS); 6 ECTS-unbenotet; (ZV: T1KE/KG, T1KF/KH)
Seminare aus dem Wahlpflichtmodul P17 "Fachspezifische Erweiterungen" (Details siehe weiter unten)
(2V+2V SWS); 6 ECTS-unbenotet
Aus dem Wahlpflichtmodul "Fachdidaktisches Erforschen, Urteilen und Weiterentwickeln von Praxis" sind 2 Wahlpflichtveranstaltungen (unbenotet) im Umfang von 6 ECTS zu wählen.
Ob die jeweilige Veranstaltung im Semester angeboten wird, finden Sie im LSF.
Zulassungsvoraussetzung: T1KG (Didaktik 1)
Aus dem Wahlpflichtmodul "Fachspezifische Erweiterungen" sind 2 Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 6 ECTS zu wählen.
Die Vorlesungen aus der Mathematik, Physik und Biologie sind "Platzhalter" und können beliebig im Vorlesungsverzeichnis auch aus anderen Fakultäten gewählt werden.
(Vorlesungen aus dem 2. Unterrichtsfach und bereits in P17 eingebrachte sind ausgeschlossen!)
Im "Freien Bereich" gem. § 4 Abs (1) Satz 3 Nr.3 Ziffer 3 der PSO müssen 12 ECTS aus weiteren lehramtsspezifischen Veranstaltungen (s. unten) erworben werden. Diese können beliebig aus den beiden Unterrrichtsfächern gewählt werden. Folgend ist das Angebot aus der Chemie. (alle Veranstaltungen gehen unbenotet ein)
Fachspezifische Erweiterungen im Bereich Chemie.
Die Vorlesungen aus der Mathematik, Physik und Biologie sind "Platzhalter" und können beliebig im Vorlesungsverzeichnis auch aus anderen Fakultäten gewählt werden.
(Vorlesungen aus dem 2. Unterrichtsfach und bereits in P17 eingebrachte sind ausgeschlossen!)
Fachspezifische Erweiterungen aus der Chemie-Didaktik
Sowohl das studienbegl. Praktikum (T1KJ - s. "Freier Bereich" oben) als auch die Zulassungsarbeit (T1LW) können in einem der beiden Unterrichtsfächern durchgeführt werden.
Praktische Anwendung der Didaktik und Mathetik (PSO §4 (1) Nr. 6)
Wissenschaftliches Arbeiten (Zulassungsarbeit) (PSO §4 (1) Nr. 4)