Pharmazie - Staatsexamen

Pharmazie ist ein interdisziplinärer naturwissenschaftlicher Studiengang an der Schnittstelle zwischen Chemie, Biologie und Medizin, der auf den Beruf der Apothekerin bzw. des Apothekers vorbereitet. Nach einer breiten Einführung in die naturwissenschaftlichen Grundlagen, vermittelt das Studium die Vielfalt der Arzneistoffe mit ihrem chemischen Aufbau, ihrer Gewinnung mit biologischen und chemischen Methoden, ihrer technologischen Formulierung zum Arzneimitteln, ihrer Wirkweise auf den Organismus und ihrer klinischen Anwendung.

Ist dieses Studium für mich die richtige Wahl?

Sie sollten großes Interesse und Neugier für naturwissenschaftliche Fragestellungen und Freude am Experimentieren mitbringen. Grundkenntnisse in Biologie, Physik und insbesondere in Chemie sind für den Studiengang kein Muss, aber sehr hilfreich. Die Fähigkeit zu analytischem Denken und zur Arbeit im Team, sowie Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit runden Ihr persönliches Profil als angehende Apothekerin/angehender Apotheker ab.

Literatur zur Studieneinführung:

  • C. E. Mortimer, U. Müller. Chemie - Das Basiswissen der Chemie. 2019, ISBN: 9783132422742

Struktur des Studiengangs Pharmazie

Wie sieht das Studium aus?

Die Approbationsordnung für Apotheker v. 19. Juli 1989 zuletzt geändert am 02. Dezember 2007 enthält die Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Einzelheiten zum Studium in München finden sich in der Studienordnung und im Studienplan.

Das Studium ist anwendungsbezogen und orientiert sich gleichermaßen an dem breiten Berufsbild der Apothekerin/des Apotehkers in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und in der pharmazeutischen Chemie.

Besondere Merkmale des Studiengangs:

  • Gliederung in Grund- und Hauptstudium
  • Problemorientierter Unterricht - Von den Grundlagen zum Expertenwissen
  • Vermittlung fundierter laborpraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Praxisorientierte Ausbildung
  • Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät ("Bedside-Teaching")
  • Einbindung von Experten aus der pharmazeutischen Praxis
  • Jeder Ausbildungsabschnitt (Grund- und Hauptstudium, sowie Praktisches Jahr) werden mit einer Staatsexamensprüfung abgeschlossen

1. Famulatur

Während des Grundstudiums (siehe unten) ist in den Semesterferien eine Famulatur von 8 Wochen in einer öffentlichen Apotheke (vier der acht Wochen auch in einer verwandten Einrichtung) abzuleisten. Damit sollen die Studierenden mit dem Beruf vertraut gemacht werden und Einblicke in pharmazeutische Tätigkeiten erhalten. Für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und -Assistenten entfällt die Famulatur.

2. Hochschulausbildung

Das Studium der Pharmazie dauert mindestens vier Jahre. Der Unterricht wird in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika im Labor (mit Zwischen- und Abschlussprüfung) angeboten. Die Unterrichtszeit beträgt etwa 30 Stunden pro Woche; dazu kommt Vor- und Nacharbeit.

Man unterscheidet Grund- und Hauptstudium:

Im Grundstudium werden naturwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Fächer sind anorganische und organische Chemie mit qualitativer, quantitativer und instrumenteller Analytik, Physik und physikalische Chemie, Biologie, speziell Systematik, Morphologie und Anatomie der Pflanzen sowie Mikrobiologie und Grundlagen der pharmazeutischen Biologie; Mathematik, Geschichte der Naturwissenschaften und Terminologie. Das Grundstudium wird frühestens nach dem 4. Fachsemester mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung wird schriftlich nach einem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice-system) durchgeführt und erstreckt sich auf vier Fächer:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik.

Der Prüfungsstoff für diese und die folgenden Prüfungen ist in Stichworten in der Approbationsordnung näher bezeichnet.

Das Hauptstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Gebieten: Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Biochemie, Arzneiformenlehre, spezielle Rechtsgebiete; medizinische Fächer sind Anatomie, Physiologie, klinische Chemie, Ernährungslehre, Pharmakologie und Toxikologie.

Nach mindestens acht Fachsemestern kann das Hochschulstudium mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen werden. Diese ist als mündliche Prüfung in fünf Fächern abzulegen:

  • Pharmazeutische Chemie
  • Pharmazeutische Biologie
  • Arzneiformenlehre
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Klinische Pharmazie

3. Praktisches Jahr

An das Studium schließt sich in der durch die Approbationsordnung für Apotheker geregelten fünfjährigen Ausbildung ein Praktisches jahr in einer öffentlichen Apotheke an. Wahlweise kann ein Teil der praktischen Ausbildung auch in einer Krankenhausapotheke oder einem Betrieb der pharmazeutischen Industrie erfolgen. Während des Praktischen Jahres werden die Kenntnisse aus dem Hochschulstudium erweitert und praktisch angewendet. Zu dieser praktischen Ausbildung werden begleitende Unterrichtsveranstaltungen angeboten. Der Praktikant erhält während seines Praktikums eine Ausbildungsbeihilfe; er ist nicht mehr Student.

Die pharmazeutische Ausbildung wird mit dem 3. Prüfungsabschnitt beendet. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in den Fächern:

  • Pharmazeutische Praxis
  • Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker

mündlich geprüft. Nun kann die Approbation als Apothekerin/Apotheker beantragt werden, die für eine selbständige und voll verantwortliche Berufsausübung erforderlich ist. Für besondere Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie kann darüber hinaus die Qualifikation eines Herstellungs- oder Kontrolleiters erworben werden.

Für das Pharmazie-Studium zum 1.Fachsemester kann man sich ausschließlich über das ZVS-Auswahlverfahren bewerben. Bewerbungen für höhere Fachsemester unterliegen der örtlichen Zulassungsbeschränkung.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das darauf folgende Wintersemester und der 15. Januar für das darauf folgende Sommersemester.

Zum Wintersemester 2022/2023 ist der Pharmazie-Studieneignungstest PhaSt neues Kriterium bei der Bewerbung für den Studiengang Pharmazie an der LMU München (Satzung folgt in Kürze). Der Test muss vor der Bewerbung durchgeführt und das Ergebnis bis zur Bewerbungsfrist eingereicht werden. Die Testteilnahme ist freiwillig, eine Bewerbung für den Studiengang Pharmazie ist auch ohne Testteilnahme möglich. Aktuelle Informationen zur Organisation, den Testterminen und Kosten finden Sie hier.

Alle Lehrveranstaltungen des Pharmaziestudiums werden auf Deutsch abgehalten. Deswegen ist ein hohes Sprachniveau erforderlich.

Zur Vorbereitung auf ein Studium werden von der Universität München Deutschkurse angeboten.

Studienordnung für den Studiengang Pharmazie der LMU München

vom 17.07.2002 mit der 1. Satzung zur Änderung vom 01.06.2004

Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München die folgende Studienordnung für den Studiengang Pharmazie:

§1 Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19. Juli 1989 (BGBl I S. 1489), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2000 (BGBl I S. 1714), Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für den Studiengang Pharmazie der Universität München.

§2 Studiendauer

(1) Dieser Studienordnung liegt die in §1 Abs. 1 Nr. 1 AAppO festgelegte Studienzeit von acht Fachsemestern zugrunde.
(2) Die Regelstudienzeit im Sinne des §10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes ( HRG) beträgt vier Jahre.

§3 Studienbeginn

Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

§4 Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme des Studiums gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium.

§5 Ziele des Studienganges

(1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Apothekers und der Apothekerin in anwendungs-, lehr- und forschungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor.

(2) Im Verlauf des Studiums werden vermittelt:

Kenntnisse und Fertigkeiten auf den Gebieten
- Allgemeine Chemie der Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
- Pharmazeutische Analytik
- Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
- Biochemie und Pathobiochemie
- Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Biogene Arzneistoffe
- Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik
- Pharmakologie und Klinische Pharmazie,

sowie Kenntnisse und Fertigkeiten in einem zu den Pharmazeutischen Wissenschaften gehörenden Wahlpflichtfach. Über die Zulassung einzelner Fächer als Wahlpflichtfach und die Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die Strukturkommission Lehre unter Leitung des Studiendekans.

§6 Studieninhalte

(1) Das Grundstudium vermittelt eine breite naturwissenschaftliche Ausbildung in allgemeiner, anorganischer, organischer, physikalischer, pharmazeutischer und analytischer Chemie (insbesondere anorganischer, organischer und instrumenteller Analytik), in Biologie (insbesondere systematischer und pharmazeutischer Biologie sowie zytologischer und histologischer Grundlagen der Biologie), Mathematik und Physik (insbesondere Experimentalphysik). Hinzu kommen Grundlagen der Arzneiformenlehre, der Mikrobiologie, die pharmazeutische und medizinische Terminologie und die chemische Nomenklatur, Biogene Arzneimittel, Toxikologie, Grundlagen der Anatomie und Physiologie, Ernährungslehre sowie eine Einführung in die Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie.

(2) Das Hauptstudium erweitert und vertieft diese Kenntnisse auf dem Gebiet der Herstellung, Isolierung und Prüfung von Arzneistoffen und Zubereitungen sowie der Medizinprodukte. Außerdem werden Zusammenhänge zwischen chemischer Struktur und Wirkung der Arzneisubstanzen und Mechanismen physiologisch-chemischer Prozesse, molekulare Vorgänge der Arzneimittelwirkung sowie Wechselbeziehungen zwischen den Bestandteilen der verschiedenen Arzneizubereitungen deutlich gemacht. Hinzu kommen Kenntnisse der Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakotherapie sowie Grundlagen der Klinischen Chemie und Pathobiochemie, dazu Kenntnisse über Klinische Pharmazie, Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie. Weiterhin werden Kenntnisse über biogene Arzneistoffe, Biotechnologie, Immunologie, Impfstoffe und Sera und über Gentechnik vermittelt. Hinzu kommen weiterhin Kenntnisse der Pharmazeutischen Technologie und Biopharmazie einschließlich der arzneiformenbezogenen Pharmakokinetik, sowie zur Qualitätssicherung bei Herstellung und Prüfung. Ferner werden Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten der Pharmazie vermittelt.

§7 Studienabschnitte (s. Anlage - Link Studienplan????)

(1) Die Hochschulausbildung gliedert sich in ein viersemestriges Grund und in ein viersemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit dem Ersten Prüfungsabschnitt, das Hauptstudium mit dem Zweiten Prüfungsabschnitt abgeschlossen. Die Voraussetzungen für den Dritten Prüfungsabschnitt, der außerhalb der Hochschulen abzulegen ist, regelt die Approbationsordnung.

(2) Die Studieninhalte (§6) werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten vermittelt:
1. theoretische Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen);
2. Seminare;
3. praktische Lehrveranstaltungen (insbesondere Praktika, Kurse, Übungen und Exkursionen).

Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden aller erforderlichen (Pflicht- und Wahlpflicht-) Lehrveranstaltungen beträgt 3262 (entsprechend 233 Semesterwochenstunden, SWS). Die Verteilung der SWS auf die (Pflicht-) Lehrveranstaltungen in den einzelnen Studienabschnitten ergibt sich aus dem Studienplan (§9).

(3) Die Lehrveranstaltungen, gegliedert nach praktischen Lehrveranstaltungen und Seminaren, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei der Anmeldung zur Pharmazeutischen Prüfung nachzuweisen ist, und theoretischen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen), sind im Anhang zu dieser Studienordnung aufgeführt. Soweit die Teilnahme an vorgeschriebenen praktischen Lehrveranstaltungen oder Seminaren vom Nachweis bestimmter Kenntnisse abhängig ist, enthält die Anlage eine entsprechende Regelung.

(4) Die Bescheinigung der erfolgreichen und regelmäßigen Teilnahme an einer praktischen Lehrveranstaltung nach dem Muster der Anlagen 2 oder 3 AppO kann nur erteilt werden, wenn die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse über den der Lehrveranstaltung zugehörigen Wissensstoff nachgewiesen wurden. Die Leitung der Veranstaltung bestimmt, in welcher Form der Nachweis zu führen ist. Studienleistungen bestehen bei praktischen Lehrveranstaltungen aus Praktikumsaufgaben mit Protokollen, Zwischenprüfungen und Testaten (praktischer Teil), sowie einer mündlichen oder schriftlichen Abschlußprüfung. Zwischen dem Ende des praktischen Teils einer Lehrveranstaltung und der Abschlußprüfung soll ein angemessener zeitlicher Abstand eingehalten werden. An der Abschlußprüfung zu einer praktischen Lehrveranstaltung kann nur teilnehmen, wer den praktischen Teil vollständig und erfolgreich erfüllt hat. Die Erteilung einer Bescheinigung setzt voraus, daß beide Teile mit Erfolg abgeschlossen worden sind. Sind Studenten an der Teilnahme an einer praktischen Lehrveranstaltung durch Gründe verhindert, die sie nicht zu vertreten haben (z.B. durch Krankheit, nachgewiesen mit einer ärztlichen Bescheinigung) und beträgt die versäumte Zeit nicht mehr als 20% der gesamten Praktikumszeit, so erhalten sie Gelegenheit, die versäumten Leistungen vor der Abschlußprüfung nachzuholen. Beträgt die versäumte Zeit mehr als 20%, so ist die Lehrveranstaltung insgesamt zu wiederholen. Eine solche Wiederholung wird auf die Wiederholungsmöglichkeit gemäß Absatz 5 Satz 1 nicht angerechnet.

(5) Eine erfolglos besuchte praktische Lehrveranstaltung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muß zum nächstmöglichen Termin wahrgenommen werden. Für Studenten, welche den praktischen Teil erfolgreich abgeschlossen haben, die Abschlußprüfung aber nicht bestanden haben, wird von der Leitung der Lehrveranstaltung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters ein Nachholtermin für die Abschlußprüfung angeboten. Studenten, welche den praktischen Teil erfolgreich abgeschlossen haben, die Abschlussprüfung einschließlich des Nachholtermins aber nicht bestanden haben, nehmen zur Wiederholung ohne erneute Teilnahme am praktischen Teil der Lehrveranstaltung an der Abschlussprüfung der Lehrveranstaltung im folgenden Semester und erforderlichenfalls an deren Nachholtermin teil.

(6) Für Seminare gilt Absatz 4 entsprechend, wobei jedoch keine praktischen Aufgaben zu erfüllen sind. Ein erfolglos besuchtes Seminar kann zweimal wiederholt werden. Für Studenten, welche die Abschlußprüfung nicht bestanden haben, wird von der Leitung des Seminars bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters ein Nachholtermin für die Abschlußprüfung angeboten. Die Teilnahme an solchen Nachholterminen wird auf die Wiederholungsmöglichkeiten gemäß Satz 2 nicht angerechnet.

§8 Prüfungen

(1) Die Meldung zum Ersten Prüfungsabschnitt soll nach dem vierten Semester erfolgen.

(2) Die Meldung zum Zweiten Prüfungsabschnitt kann gemäß §6 Abs. 4 Nr. 2 AAppO frühestens nach Abschluß des achten Fachsemesters erfolgen.

§9 Studienplan

Die inhaltliche Ausfüllung der Studienordnung ergibt sich aus dem Studienplan, der vom zuständigen Fachbereich im Benehmen mit den betroffenen Fachbereichen erstellt wird. Der Studienplan gibt, gegliedert nach Fachsemestern, Empfehlungen für den Studienverlauf und macht für jede Lehrveranstaltung Angaben, insbesondere über den Themenkreis, die Zahl der SWS und die zeitliche Einordnung in den Studienablauf.

§10 Anrechenbarkeit von Studienleistungen

Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, gilt §22 AAppO.

§11 Studienfachberatung

Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professoren des Studiengangs Pharmazie durchgeführt. Studenten sollten eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:
- nach nichtbestandenen Prüfungen
- im Falle von Studiengang- oder Hochschulwechsel
- für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen durchgeführt, bei denen u.a. auf die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und auf §7 Abs. 2 AAppO hingewiesen wird.

§12 Schluß- und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Studienordnung tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Studiengang Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 2. März 1994 (KWMBl II S. 274) vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 außer Kraft.

(2) Für Studenten, für die nach §23 AAppO die AAppO in der bis zum 30. September 2001 geltenden Fassung fortgilt, gilt insoweit weiterhin die in Absatz 2 Satz 2 genannte Studienordnung.

Anlage zu §7 Lehrveranstaltungen im Studiengang Pharmazie

A. Grundstudium Lehrveranstaltungen gemäß Anlage 1 zu §2 Abs. 2 AAppo:

Voraussetzungen für Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Grundstudium (PDF, 64 KB)

I. Praktische Lehrveranstaltungen (*Nachweis; fachliche Voraussetzung (regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Position))

1. Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) (B; -)

2. Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden) (B; 1.)

3. Instrumentelle Analytik (B; 2., 9., 10., 16.)

4. Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (B; 1., 2.)

5. Arzneiformenlehre (B; 1., 2., 4., 9., 10., 18.)

6. Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen) (B; -)

7. Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie (T; -)

8. Arzneipflanzen-Exkursionen, Bestimmungsübungen (T; -)

9. Physikalische Übungen für Pharmazeuten (B; -)

10. Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten (T; -)

11. Mikrobiologie (B; -)

12. Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen) (B; 6., 7., 8.)

13. Kursus der Physiologie (B; 7.)

II. Seminare (*Nachweis; fachliche Voraussetzung (regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Position))

14. Stereochemie (B; 1., 2.)

15. Chemische Nomenklatur (T; -)

16. Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten (B; -)

17. Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe (T; -)

18. Pharmazeutische und medizinische Terminologie (T; -)

III. Theoretische Lehrveranstaltungen (Vorlesungen)

19. Chemie für Pharmazeuten
20. Einführung in die instrumentelle Analytik
21. Pharmazeutische/Medizinische Chemie
22. Allgemeine Biologie für Pharmazeuten
23. Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen
24. Grundlagen der Arzneiformenlehre
25. Physik für Pharmazeuten
26. Grundlagen der Physikalischen Chemie
27. Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie
28. Grundlagen der Anatomie und Physiologie
29. Biogene Arzneimittel (I)
30. Grundlagen der Ernährungslehre

B. Hauptstudium

An den Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums kann teilnehmen, wer den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in allen Fächern bestanden hat. Darüber hinaus kann teilnehmen, wer zum 1. Prüfungsabschnitt zugelassen ist, jedoch nur in dem auf die erstmalige Zulassung folgenden Semester (§15 Abs. 5 AAppO).

Lehrveranstaltungen gemäß Anlage 1 zu §2 Abs. 2 AAppO:

Voraussetzungen für Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (PDF, 63 KB)

I. Praktische Lehrveranstaltungen (*Nachweis; fachliche Voraussetzung (regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Position)

31. Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher (Qualitätskontrolle und –sicherung bei Arzneistoffen) und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte (B; -)

32. Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen) (B; 31., 33., 34., 35.)

33. Pharmazeutische Biologie III (Biologische und phytochemische Untersuchungen) (B; 31.)

34. Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten (B; 31., 33., 35.)

35. Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie (B; 31.)

36. Wahlpflichtfach (B; siehe §5 Abs. 2)

37. Pharmakologisch-toxikologischer Demon­strationskurs (B; 31., 33., 35., 43.)

II. Seminare (*Nachweis; fachliche Voraussetzung (regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Position)

38. Klinische Pharmazie (B; -)

39. Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln (T; 31., 33., 35.)

40. Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik (B; 31., 33., 35.)

41. Pharmakoepidemiologie und Pharmakoökonomie (T; 37.)

42. Pharmakotherapie (B; 37.)

43. Biogene Arzneimittel II (Phytopharmaka, Antibiotika, gentechnisch hergestellte Arzneimittel) (T; 31.)

III. Theoretische Lehrveranstaltungen (Vorlesungen)

44. Pharmazeutische/Medizinische Chemie
45. Pharmazeutische Biologie; Arzneipflanzen, biogene Arzneistoffe, Biotechnologie
46. Immunologie, Impfstoffe und Sera
47. Grundlagen der Biochemie
48. Biochemie und Molekularbiologie
49. Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten
50. Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
51. Pathophysiologie/Pathobiochemie
52. Pharmakologie und Toxikologie
53. Grundlagen der Klinischen Chemie und der Pathobiochemie
54. Krankheitslehre
55. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker

*B = Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme; T = Nachweis der regelmäßigen Teilnahme. Die Unterrichtsleitung bestimmt, in welcher Form dieser Nachweis zu erbringen ist.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 6. Dezember 2001 und 20. Juni 2002 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 21. Juni 2002 Nr. I A 3 - H/1095/01, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 8. Juli 2002 Nr. X/5-5e65c(BA)-10b/30 656).

München, den 17. Juli 2002

Professor Dr. Andreas Heldrich, Rektor

Die Satzung wurde am 19. Juli 2002 in der Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 22. Juli 2002 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 22. Juli 2002.

2. Änderungssatzung vom 02. 11. 2004 (PDF) (PDF, 183 KB)

Link zum Klausurenkalender Department Pharmazie

Falls keine Termine zur der entsprechenden Lehrveranstaltung im Kalender aufgelistet sind, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination. Die Termine sind ohne Gewähr! Bitte UNBEDINGT die Ankündigung des Dozenten/der Dozentin beachten!
Für Fragen und Hinweise zu diesen Links wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin.

Incoming-Studenten des Department Pharmazie finden auf unserer Incomings-Website weitere Informationen.

Sommersemester (SoSe) 2024: Die Vorlesungszeit startet am 15.04.2024 und dauert bis zum 19.07.2024

Für die Lehrveranstaltungen des SoSe 2024 gibt es folgende Belegpflichten im LSF:
1. Belegfrist: für Lehrveranstaltungen ab dem 2. Fachsemester endet die Belegfrist am 01.04.2024
2. Belegfrist: für Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters endet die Belegfrist am 19.04.2024

Um Fehlbelegungen zu vermeiden bzw. bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Studienkoordinatorin Tanja.Mahnecke@cup.uni-muenchen.de.

Generelle Informationen und Dokumente


Prüfungstermine 1. und 2. Staatsexamen

Termine für das 1. Staatsexamen: (siehe auch: Prüfungstermine IMPP)

Frühjahr 12. bis 15. März

Herbst 20. bis 23. August

Uhrzeiten (Beginn und Ende) der jeweiligen Prüfungen:

1. und 2. Tag 14:30 - 17:00 Uhr

3. und 4. Tag 09:00 - 11:00Uhr

Termine für das 2. Staatsexamen Frühjahr 2024

Die genannten Termine wurden noch nicht vom Landesprüfungsamt bestätigt und sind somit unverbindlich. Die konkreten Termine der Haupt- und Wiederholungsprüfungen im Frühjahr 2024 werden mit der Ladung vom Landesprüfungsamt bekannt gegeben. Ab dem Frühjahr 2024 prüfen Herr Prof. Robert Fürst das Fach II Pharmazeutische Biologie und Herr Prof. Oliver Scherf-Clavel das Fach V Klinische Pharmazie; für Rückfragen können sich Studierenden an Prof. Fürst (robert.fuerst@cup.lmu.de; Tel.: +49 89 2180 77172) und Prof. Scherf-Clavel (Oliver.Scherf-Clavel@cup.lmu.de, Tel.: +49 89 2180 77092) wenden.

KW 12: 18.03.2024 – 22.03.2024 Fach IV Pharmakologie (Prof. Biel)

KW 13: 25.03.2024 – 28.03.2024 Fach II Biologie (Prof. Wagner, Prof. Fürst)

KW 14: 02.04.2024 – 05.04.2024 Fach V Klinische Pharmazie (Prof. Koch, Prof. Scherf-Clavel)

KW 15: 08.04.2024 - 12.04.2024 Fach III Chemie (Prof. Bracher, Prof. Merk, Prof. Paintner)

KW 16: 15.04.2024 - 19.04.2024 Fach IV Technologie (Prof. Merkel, Prof. Winter, Prof. Frieß)

Fristen des 1. und 2. Staatsexamens

1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2024

Anmeldeschluss lt. AAppO / IMPP = 10.01.2024

Nachreichefrist für Scheinvorlage = 16.02.2024

Bekanntmachung über die Zulassung zum Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2024 (PDF, 146 KB)

2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2024

Anmeldeschluss = 12.01.2024

Nachreichfrist für Scheinvorlage = 21.02.2024

Bekanntmachung über die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2024 (PDF, 245 KB)

Infos zu den Prüfungsmodalitäten (Attestregelungen) des 2. Staatsexamens

Bitte nutzen Sie die FAQs des Landesprüfungsamts.

  • Informationen zur Ersti-Willkommensveranstaltung der Fachschaft Pharmazie finden Sie hier (PDF, 205 KB).
  • Die offizielle Begrüßung und Einführung findet am 15.04.2024 um 10:00Uhr im Buchner Hörsaal statt (siehe Stundenplan). Die Anmeldefrist im LSF geht bis zum 19.04.2024.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich im Studierendensekretariat anmelden müssen. Das Anmeldeformular finden Sie hier (PDF, 81 KB). Schicken Sie bitte das Anmeldeformular, eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, sowie ein Foto an studpharma-office@cup.lmu.de
  • Die Folien der Erstsemesterbegrüßung vom 15.04.24 finden Sie hier (PDF, 2.839 KB).
  • Die Folien der Behindertenberatung finden Sie hier (PDF, 226 KB).

Scheineingang im Studentensekretariat

Scheinabholung Montag 10.00 - 13,00 Uhr, Dienstag 13.00 bis 15.00 Uhr, Mittwoch 10.00 bis 13.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 13.00 Uhr, Freitag geschlossen

Bitte alle Scheine eines Semesters gemeinsam abholen!

WS 2023/24

1. Sem.: Analytik mit Wiederholung, Terminologie mit Wiederholung, Mathe mit Wiederholung

2. Sem.: Quantitative Analytik, PB I mit Wiederholung

3. Sem. PB II mit Wiederholung, Stereochemie mit Wiederholung und Organik mit Wiederholung

4. Sem. Instrumentelle Analytik mit Wiederholung, Arzneiformenlehre sowie Toxikologie mit Wiederholung und Physiologie mit Wiederholung

5. Sem. Arzneistoffanalytik mit Wiederholung

6. Sem. PB III, Biochemie mit Wiederholung

7. Sem. Pharmakologie, Technologie und Biopharmazie mit Wiederholung

8. Sem. Wahlpflichtfach, Klinische Pharmazie und Pharmakotherapie und Arzneimittelanlytik mit Wdh

Achtung: Falls Sie Scheine hier beglaubigen lassen wollen, immer zwei Scheine auf eine Seite kopieren!

Terminologie und Toxikologie nicht kopieren, da diese Scheine nicht beim Landesprüfungsamt in München eingereicht werden müssen.

Umfassende Informationen rund um das Pharmaziestudium in Deutschland
Kompakte Informationen zu den Studiengängen Pharmazie und Pharmaceutical Sciences

- Folgt in Kürze

Wenn Sie den dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie die Approbation für Apotheker beantragen. Mit Erhalt der Approbation eröffnen sich vielfältige berufliche Perspektiven in öffentlichen Apotheken, in Krankenhausapotheken und - häufig nach einer Promotion - in der pharmazeutischen Industrie, an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen, in Prüfinstitutionen sowie in der Verwaltung.

Interessieren Sie sich für Berufsziele außerhalb der öffentlichen Apotheke, wie z.B. Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie oder in Krankenhausapotheken, empfiehlt sich im Anschluss an das Studium eine Promotion. Hierzu ist eine Promotionsarbeit unter der Anleitung eines/r Dozenten/Dozentin anzufertigen. Das Thema der Promotionsarbeit ist zweckmäßigerweise aus den Gebieten der Pharmazeutischen/ Medizinischen Chemie, der Pharmazeutischen Biologie und Biotechnologie, der Pharmazeutischen Technologie und Biopharmazie, der Pharmakologie oder der Klinischen Pharmazie zu wählen.

Studiengangskoordination

Dr. Tanja Mahnecke

Butenandtstr. 5-13, 81377 München
Haus C, Raum C0.061
Tel. +49 (0)89 2180 77796
Tanja.Mahnecke@cup.uni-muenchen.de

Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Di 12:00-14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Sprechstunde in der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung

Studierenden- und Prüfungssekretariat

Ayse Ergönenc, Jutta Schmid

Butenandtstr. 5-13, 81377 München
Haus C, Raum C0.007
Tel.: +49 (0)89 2180 77205
Fax: +49 (0)89 2180 77994 studpharma-office@cup.lmu.de

Öffnungszeiten:
Mo 10.00 bis 13.00 Uhr
Di 13.00 bis 15.00 Uhr
Mi 10.00 bis 13.00 Uhr
Do 10.00 bis 13.00 Uhr
Fr geschlossen

Fachstudienberatung

Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte.

Prof. Dr. Franz Paintner

Butenandtstr. 5-13, 81377 München
Haus B, Raum B4.093
Tel. +49 (0)89/2180-77198
studpharma@cup.uni-muenchen.de

Sprechzeiten in der Vorlesungszeit: Do 11:30-13:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
In der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass umfangreiche und/oder komplexe Anfragen aus zeitlichen Gründen nicht per Email beantwortet werden können. Bitte besuchen Sie in diesem Fall meine Sprechstunden oder nutzen Sie meine Telefonsprechzeit.

Pharmazeutische Prüfung 1. Teil

Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstr. 39 / Zi. 1120
80538 München,
Tel.: +49 (0) 89 / 2176 - 2307 (Frau Staub)
E-Mail: reka.staub@reg-ob.bayern.de
Sprechzeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr

Pharmazeutische Prüfung 2. Teil

Ludwig-Maximilians-Universität München
Department für Pharmazie
Frau Katharina Heimberger
Butenandtstr. 5-13/ Zi. C4.056, Haus C
81377 München
Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 77327

E-Mail: biel.sekretariat@cup.uni-muenchen.de
Sprechzeiten: Mo - Do 8:30 -11:30 und 12:30 – 17 Uhr

Promotion

Ludwig-Maximilians-Universität München
Dekanat der Fakultät für Chemie und Pharmazie
Butenandtstr. 5-13/ Zi. F1.041, Haus F
81377 München
Tel.: +49 (0) 89 / 2180 - 77001
Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 77047
E-Mail: promotion@cup.uni-muenchen.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.00-11.30 Uhr