Bachelor of Science in "Chemie und Biochemie"

Das Konzept dieses einzigartigen Studiengangs sieht in einem "Y-Modell" in den ersten vier Semestern eine gemeinsame "Basisausbildung" in Chemie und Biochemie vor. Im fünften und sechsten Semester folgt das so genannte "Orientierungsstudium", in dem die Studierenden fachliche Schwerpunkte wählen können und die Bachelor-Arbeit anfertigen.

Stärken dieses Bachelor-Studiengangs nach dem "Y-Modell"

Der LMU Bachelor-Studiengang "Chemie und Biochemie" wird in den vier Teilfächern Anorganische Chemie, Biochemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie in einem Regelstudium von sechs Semestern abgeschlossen. Das Studium der Chemie und Biochemie soll in enger Verbindung von Theorie und Praxis mit den experimentellen Methoden vertraut machen, gründliche Kenntnisse vermitteln, und die Beobachtungsgabe sowie die handwerklichen Fähigkeiten schulen, die Voraussetzung für selbständige wissenschaftliche Arbeit sind.

  • Interdisziplinarität
    Von Studienbeginn an erhalten Sie eine breit angelegte Ausbildung an drei Fakultäten, die später eine moderne fachübergreifende Forschung ermöglicht
  • Flexibilität
    Über die Schwerpunktbildung und eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten im Orientierungsstudium ist eine frühe Spezialisierung möglich. Die Entscheidung über die endgültige Ausrichtung des zunehmend forschungsorientierten Studiums in Chemie oder Biochemie fällen Sie erst mit der Wahl des Masterstudiengangs nach dem sechsten Semester. Diese kann nun auf Grund solider Fachkenntnisse getroffen werden.

Der Bachelor-Abschluss ermöglicht einen frühen Übergang in das Berufsleben und bereitet gleichzeitig auf die beiden Vertiefungsstudiengänge mit den Master-Abschlüssen in Chemie oder in Biochemie vor.

Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Die Unterrichtssprache ist deutsch. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester (180 ECTS-Punkte).

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch. Bei Fragen können Sie sich an studchem@cup.uni-muenchen.de wenden.

Zulassung und Immatrikulation

Neben der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt die Hochschulreife einer Berufsoberschule (BOS) und einer Fachoberschule (FOS 13) zu einem Studium an der Universität.
Eine fachgebundene Hochschulreife einiger BOS/FOS 13 (also ohne zweite Fremdsprache!) erlaubt ebenfalls das Studium der Chemie und Biochemie (Details hierzu finden Sie auf den zentralen Webseiten). Personen, die keine Hochschulreife besitzen (z.B. FOS 12), erlangen diese automatisch durch das bestandene Vordiplom bzw. den Bachelor-Abschluß an einer Fachhochschule. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfolgt über die Bewerbung bei der Studentenkanzlei und wird gesondert geregelt.

Für diesen Studiengang besteht keine Zulassungsbeschränkung. Es steht für alle Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig. Ebenfalls ist kein Eignungsfeststellungsverfahren, keine Voranmeldung und kein Studienorientierungsverfahren erforderlich.

Die Immatrikulation (Einschreibung) in den Studiengang erfolgt bei der Studentenkanzlei. Dort müssen Sie die erforderlichen Dokumente einteichen. Die Fristen und Voraussetzungen werden von der Studentenkanzlei bekannt gegeben (s. Links unten).
Weitere Information zum Einschreibeverfahren finden Sie abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit auf den zentralen Webseiten der LMU.

  • Für Bildungsinländer:innen (Personen mit deutschem Abitur) gelten dann die von der Studentenkanzlei der LMU gesetzten Einschreibefristen.
  • Internationale Bewerber:innen (EU/EWR-Angehörige und Nicht-EU/EWR-Angehörige) müssen sich in der Regel bis zum 15. Juli zusätzlich auch beim Referat Internationale Angelegenheiten bewerben, in einigen Fällen aber auch bei der Studentenkanzlei oder bei der zentralen Stiftung für Hochschulzulassung. Bitte informieren Sie sich dazu beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

Flyer der Zentralen Studienberatung zum Thema Immatrikulation (PDF, 516 KB) (PDF, 516 KB)

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Wer mag, kann zwischen Abitur und Beginn des Studiums die verbleibende Zeit zu einem propädeutischen Studium nutzen.
Zwar sind die Vorlesungen und Praktika so angelegt, dass die Studierenden sie auch ohne große Vorkenntnisse erfolgreich besuchen können, dennoch lassen die Stofffülle und die hohe zeitliche Belastung zu Beginn des Studiums es durchaus sinnvoll erscheinen, sich für das anstehende Studium optimal vorzubereiten.
Neben den folgenden Vorschlägen, kann das bereits erworbene Wissen (v.a. die Stöchiometrie) in interaktiven Lernprogrammen (unten) getestet werden.

Info-Videos

Hier finden Sie in (kurzen) Videos Infos zum Studiengang.

Vorbereitung für Chemie

Der Schwerpunkt im ersten Semester liegt bei der Behandlung des Chemischen Gleichgewichts und der Chemie der Elemente. Begriffe wie Säuren und Basen, Redoxreaktionen, Löslichkeit und Kristallisation stehen im Mittelpunkt, also Lerninhalte, die bereits in den curricularen Lehrplänen nicht nur für math.-naturwiss. Gymnasien enthalten sind. Zur Vorbereitung können dementsprechend durchaus auch gute Schulbücher dienen. Ein dafür taugliches Buch ist z. B.:
Mortimer, "Chemie - Basiswissen der Chemie", Thieme Verlag.

Vorbereitung für Mathematik und Physik

Die mathematischen und physikalischen Vorkenntnisse der Studienanfänger zeigen gravierende Unterschiede. Dementsprechend bereiten die Vorlesungen und Übungen zur "Mathematik für Chemiker" und "Physik für Chemiker" in den beiden ersten Semestern des Studiums mehr oder weniger große Probleme und beanspruchen oft viel Zeit. Eine vorbereitende Wiederholung des Stoffes der 10. bis 12./13. Klasse an Gymnasien aus Schullehrbüchern wird deshalb dringend empfohlen.

Hier können Sie sich für Praktika registrieren: Anmeldung zu Praktika

Soweit keine Zeiten bei den Praktika angegeben sind, finden diese während der Vorlesungszeit statt.

1. Fachsemester (WiSe)

  • T1AD: Chemisches Grundpraktikum
    Zulassungsvoraussetzung: keine

2. Fachsemester (SoSe)

Die folgenden 2 Praktika finden in 6-Wochenblöcken hintereinander in der Vorlesungszeit statt.

  • T1BB: AC I Praktikum für Chemiker
    Zulassungsvoraussetzung: T1AD Grundpraktikum mit 2 Klausuren und die Klausur über die "Anorganische Experimentalchemie".
  • Grundpraktikum in Experimentalphysik
    Zulassungsvoraussetzung: keine

3. Fachsemester (WiSe)

  • T1CC: OC I Praktikum (Gattermann-Praktikum)
    Zulassungsvoraussetzung: bestandene OC1 Klausuren

4. Fachsemester (SoSe)

Die folgenden 3 Praktika finden in 4-Wochenblöcken hintereinander in der Vorlesungszeit statt.

  • T1DD: AC II Praktikum
    Zulassungsvoraussetzung: T1BB AC1-Praktikum
  • T1DF: PC I Praktikum
    Zulassungsvoraussetzung: Es müssen drei der vier Scheine zu den Vorlesungen Physikalische Chemie I und II, und Einführung in die mathematische Behandlung der Naturwissenschaften I und II vorgelegt werden.
  • T1DH: BC I Praktikum
    Zulassungsvoraussetzung: keine
    Die genauen Praktikatermine der Biochemie sind auf der Homepage des Genzentrums zu finden.

5. Fachsemester (WiSe)

  • T1EF: AC III Praktikum (im Sep./Okt.)
    Zulassungsvoraussetzung: T1DD AC2-Praktikum
  • T1ER: BC II Praktikum (im Feb./März)
    Zulassungsvoraussetzung: T1DH BC1-Praktikum
    Die Praktikatermine der Biochemie sind auf der Homepage des Genzentrums zu finden.
  • T1EL: PC II Praktikum
    Zulassungsvoraussetzung: T1DF PC 1-Praktikum
  • T1FE: OC II Praktikum (Literatur-Praktikum)
    Zulassungsvoraussetzung: T1CC OC1-Praktikum und Klausuren
  • T1FK: TC-Praktikum (Computational Chemistry)
    Zulassungsvoraussetzung: Vorlesung in Physikalischer Chemie 2 (Theoretische Chemie 1 und 2)

6. Fachsemester (SoSe)

  • T1EF: AC III Praktikum (im März/April)
    Zulassungsvoraussetzung: T1DD AC2-Praktikum
  • T1FE: OC II Praktikum (Literatur-Praktikum)
    Zulassungsvoraussetzung: T1CC OC1-Praktikum und Klausuren
  • T1FK: TC-Praktikum (Computational Chemistry)
    Zulassungsvoraussetzung: Vorlesung in Physikalischer Chemie 2 (Theoretische Chemie 1 und 2)

Allgemeine Information zur Bachelor-Arbeit

Die Bachelorarbeit ist in einem der beiden Fächer anzufertigen, aus dem nach Maßgabe der Anlage 2 der Prüfungsordnung die Wahlpflichtmodule gewählt wurden.

Zulassungsvoraussetzungen: alle Leistungen des Grundstudiums (Semester 1-4 : 120 ECTS).

Die Dauer der Arbeit ist in der Prüfungsordnung in §14 auf 10 Wochen festgelegt, das entspricht insgesamt ca. 400 Arbeitsstunden. Für die experimentellen Arbeiten ist in der vorlesungsfreien Zeit ca. 6 Wochen (ganztags) und im Semester ca. 8 Wochen (etwas mehr als halbtags) vorgesehen, also ca. 240 Arbeitsstunden.
Der Umfang der schriftlichen Arbeit hängt vom Thema und vom Fach ab, sollte aber weniger als die Masterarbeit sein, die einer Diplomarbeit entspricht.
Der Studierende klärt mit dem Arbeitskreisleiter (Erstgutachter) das Thema und die Arbeitszeit ab. Der Erstgutachter muss dann das Anmeldeformular unterschreiben. Dieses ist im Prüfungssekretariat erhältlich, sobald die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind!

Spätestens mit dem Beginn der Arbeit muss das Anmeldeformular zur Bachelorarbeit im Prüfungssekretariat abgegeben werden!

Die schriftliche Fassung der Arbeit muss spätestens 4 Monate nach der Anmeldung in einfacher Ausfertigung im Prüfungssekretariat abgegeben werden.
Zwei weitere Ausfertigungen sind für die Erst- bzw. Zweitgutachter zu erstellen.
Die Arbeit soll spätestens 1 Monat nach der Abgabe vom Erstgutachter und einem zweiten Prüfer begutachtet und benotet werden.
Erst- und Zweitgutachter müssen dem Prüfungsausschuss angehören.

Informationen zur Bachelor-Arbeit als Download (PDF, 25 KB)

Zusätzliche Regelungen zur Anfertigung externer Bachelorarbeiten

Die Bachelorarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Departments Chemie bzw. Biochemie der LMU München durchgeführt werden (trifft für In- und Ausland zu).

Hierfür ist ein formloser Antrag zur Anfertigung einer externen Arbeit im Prüfungssekretariat einzureichen, welcher vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft und beurteilt wird.
Im Antrag muss folgendes genannt werden:

  • Themenbereich der Arbeit
  • der/die externe Betreuer/in (mit Angaben zur Gastinstitution)
  • Unterschrift des offiziellen/externen Betreuers/in (= Prüfungsberechtigter) des Departments der in diesem oder nahem Themenbereich forscht (bedarf vorige Absprache mit dem/der offiziellen Betreuer/in)

Bei Arbeiten in der Industrie ist ein Transcript der Arbeit einzureichen.Zusätzlich ist anzuführen, dass der/die externe Betreuer/in nach der Abgabe der Arbeit ein Gutachten (mit Benotung gemäß dem ECTS-System) erstellt und dieses dem/der offiziellen Betreuer/in des Departments weiterleitet.